Schallschutz im Bauwesen
Für die Genehmigung von Neu- und Umbauten mit unterschiedlichen Nutzungseinheiten ist ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 erforderlich. Diesen Nachweis führe ich entsprechend der öffentlich rechtlichen als auch der privatrechtlichen Vorgaben.
Darüber hinaus ist es oft erforderlich, für unterschiedlich genutzte, benachbarte Bereiche eigene Schallschutzanforderungen zu definieren. Diese gehen eventuell über die rechtlich erforderlichen Anforderungen hinaus. Auch diese erfasse ich in den Nachweisen.
Ein Beispiel für einen solchen Schallschutznachweis können Sie hier herunterladen.