Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen
Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren größerer Baustellen und Baustellen mit besonders gefährlichen Arbeiten für die Koordination der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu sorgen. In der Regel ist dazu ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu beauftragen. In Abhängigkeit von den Baustellenbedingungen können mit der folgenden Tabelle alle notwendigen Aktivitäten ermittelt werden:
Baustellenbedingungen | Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung | Vorankündigung | Koordinator | SiGePlan | Unterlage für spätere Arbeiten (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) | |
Beschäftigte | Umfang und Art der Arbeiten | |||||
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
mehrere Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
mehrere Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |
Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern. |
Unter gegebenen Umständen ist 2 Wochen vor Einrichten der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Bezirksregierung zu versenden. Neben den beauftragten Firmen ist auch der beauftragte SiGeKo mit anzugeben. Ein verspäteter Eingang dieser Vorankündigung kann schon zu empfindlichen Geldstrafen führen. Ein Beispielformular für eine solche Vorankündigung können Sie hier herunterladen.
Abhängig von der Zahl der Firmen und der Mitarbeiter ist auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erforderlich, in dem unter anderem die gemeinsame Nutzung der Sicherheitseinrichtungen dargestellt ist. Ein Muster für einen SiGePlan können Sie hier herunterladen.
Das Honorar für den SiGeKo kann frei verhandelt werden. Eine Richtschnur bildet der unverbindliche Vorschlag der Architektenkammern, der auch ein günstigeres Honorar bei kombinierter Beauftragung zusammen mit der Bauleitung berücksichtigt:
1 | 2 | 3 | 4 |
anrechenbare Kosten | Beauftragung | ||
kombiniert | getrennt | ||
255.646 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
1.150 EUR 1.217 EUR 2.367 EUR |
1.437 EUR 1.759 EUR 3.196 EUR |
300.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
1.310 EUR 1.385 EUR 2.695 EUR |
1.641 EUR 2.003 EUR 3.644 EUR |
350.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
1.460 EUR 1.541 EUR 3.001 EUR |
1.823 EUR 2.230 EUR 4.053 EUR |
400.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
1.597 EUR 1.683 EUR 3.280 EUR |
1.994 EUR 2.438 EUR 4.432 EUR |
450.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
1.703 EUR 1.798 EUR 3.501 EUR |
2.128 EUR 2.602 EUR 4.730 EUR |
500.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
1.799 EUR 1.876 EUR 3.675 EUR |
2.248 EUR 2.712 EUR 4.960 EUR |
1.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
2.270 EUR 2.957 EUR 5.227 EUR |
2.837 EUR 4.226 EUR 7.063 EUR |
1.500.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
2.721 EUR 3.570 EUR 6.291 EUR |
3.398 EUR 5.097 EUR 8.495 EUR |
2.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
3.226 EUR 4.234 EUR 7.460 EUR |
4.032 EUR 6.049 EUR 10.081 EUR |
2.500.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
3.381 EUR 5.027 EUR 8.408 EUR |
4.227 EUR 7.140 EUR 11.367 EUR |
3.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
3.506 EUR 5.699 EUR 9.205 EUR |
4.381 EUR 8.055 EUR 12.436 EUR |
3.500.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
3.765 EUR 6.185 EUR 9.950 EUR |
4.705 EUR 8.737 EUR 13.442 EUR |
4.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
4.066 EUR 6.684 EUR 10.750 EUR |
5.084 EUR 9.442 EUR 14.526 EUR |
4.500.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
4.330 EUR 7.115 EUR 11.445 EUR |
5.412 EUR 10.051 EUR 15.463 EUR |
5.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
4.537 EUR 7.454 EUR 11.991 EUR |
5.671 EUR 10.532 EUR 16.203 EUR |
10.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
6.067 EUR 12.550 EUR 18.617 EUR |
7.583 EUR 17.574 EUR 25.157 EUR |
15.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
8.313 EUR 17.318 EUR 25.631 EUR |
10.391 EUR 24.244 EUR 34.635 EUR |
20.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
10.145 EUR 21.135 EUR 31.280 EUR |
12.682 EUR 29.590 EUR 42.272 EUR |
25.000.000 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
12.054 EUR 25.113 EUR 37.167 EUR |
15.068 EUR 35.158 EUR 50.226 EUR |
25.564.594 EUR | Planungsphase Ausführungsphase Summe |
12.271 EUR 25.565 EUR 37.836 EUR |
15.339 EUR 35.790 EUR 51.129 EUR |
Wird die Leistung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im Zusammenhang mit Leistungen der Objektplanung und/oder der Objektüberwachung nach § 15 HOAI erbracht, sollte Spalte 3 (kombinierte Beauftragung) vereinbart werden, andernfalls sollte Spalte 4 (getrennte Beauftragung) vereinbart werden. Anrechenbar sind die Kosten der Bauleistungen (ohne Umsatzsteuer), die zu koordinieren sind (in der Regel Kostengruppen 300, 400 und 500 der DIN 276-1993 sowie Kosten der Kostengruppen 200 und 600, soweit es sich um zu koordinierende Leistungen handelt). Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen empfiehlt die Kostenberechnung als Grundlage für den vertraglich zu vereinbarenden Kostenstand. Die Tabelle wurde für übliche Neubaumaßnahmen im Hochbau entwickelt. Für Erschwernisse kann ein Zuschlag von bis zu 30% vereinbart werden oder eine individuelle Vereinbarungen erfolgen. Erschwernisse können sich beispielsweise aus der Komplexität der Bauaufgabe, aus dem Gefährdungspotenzial des Projekts, aus der Bauzeit oder bei Baubestandsmaßnahmen ergeben. Bestandteil des Honorarvorschlags ist das im Praxishinweis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen enthaltene Leistungsbild für die Tätigkeit. Bauzeitverlängerungen, die von den vertraglich vereinbarten Bauzeiten abweichen, sind entsprechend zu honorieren. In den Werten ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Die Erstattung von Nebenkosten im Sinne von § 7 HOAI ist in der Tafel nicht enthalten und muss zusätzlich vereinbart werden. Es sollten Abschlagszahlungen vereinbart werden. |