Wärmeschutz im Bauwesen
Für die Genehmigung von Neubauten mit beheizten Räumen sind mehrere energetische Nachweise vorgeschrieben:
- Wärmeschutznachweis nach der Energieeinsparverordnung
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
- Nachweis über die Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Als staatlich anerkannter Sachverständiger kann ich diese Nachweise für Sie erstellen.
Dazu entwickele ich in der Regel eine komplette Bilanzierung, die Sie auch für die Beantragung von KfW-Mitteln benötigen. Bei Förderung von Einzelmaßnahmen kann ich Ihnen ebenfalls behilflich sein. Ich beantrage die Bestätigung zum Antrag (BzA) und erstelle die erforderliche Bestätigung.
Neben dem Energieausweis für Ihr Gebäude werden unter anderem folgende Bewertungen dargestellt:
- Wärmedämmtechnische Eigenschaften aller Außenbauteile
Schicht | Material | Dicke [mm] | λ [W/mK] |
Sd [m] | Anteil [%] |
1 | DIN V 4108 1.1.2 Putzmörtel aus Kalkgips, Gips, Anhydrit und Kalkanhydrit | 5 | 0,700 | 0,050 | 100 |
2 | DIN V 4108 4.2 Mauerwerk aus Kalksandsteinen 2000 | 175 | 1,100 | 2,625 | 100 |
3 | DIN V 4108 5.1 Mineralwolle GW 0,0338 Kategorie II | 160 | 0,035 | 0,160 | 100 |
4 | Luftschicht (Wärmestrom horizontal) | 40 | 0,220 | 0,040 | 100 |
5 | Fichte, radial (WUFI-Wert) | 20 | 0,090 | 2,600 | 100 |
- Überprüfung des Feuchteschutzes in einem Glaserdiagramm
- Verteilung auf Bauteile und Jahreszeiten
- Anteilige Wärmeverluste der Bautechnik