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Wärmeschutz im Bauwesen

Für die Genehmigung von Neubauten mit beheizten Räumen sind mehrere energetische Nachweise vorgeschrieben:

  • Wärmeschutznachweis nach der Energieeinsparverordnung
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Nachweis über die Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Als staatlich anerkannter Sachverständiger kann ich diese Nachweise für Sie erstellen.

Dazu entwickele ich in der Regel eine komplette Bilanzierung, die Sie auch für die Beantragung von KfW-Mitteln benötigen. Bei Förderung von Einzelmaßnahmen kann ich Ihnen ebenfalls behilflich sein. Ich beantrage die Bestätigung zum Antrag (BzA) und erstelle die erforderliche Bestätigung.

Neben dem Energieausweis für Ihr Gebäude werden unter anderem folgende Bewertungen dargestellt:

  • Wärmedämmtechnische Eigenschaften aller Außenbauteile

    Kalksandsteinwand mit Vorhangfassade

Schicht Material Dicke [mm] λ [W/mK]
Sd [m] Anteil [%]
1 DIN V 4108 1.1.2 Putzmörtel aus Kalkgips, Gips, Anhydrit und Kalkanhydrit 5 0,700 0,050 100
2 DIN V 4108 4.2 Mauerwerk aus Kalksandsteinen 2000 175 1,100 2,625 100
3 DIN V 4108 5.1 Mineralwolle GW 0,0338 Kategorie II 160 0,035 0,160 100
4 Luftschicht (Wärmestrom horizontal) 40 0,220 0,040 100
5 Fichte, radial (WUFI-Wert) 20 0,090 2,600 100

 

  • Überprüfung des Feuchteschutzes in einem Glaserdiagramm

    Überprüfung des Feuchteschutzes in einem Glaserdiagramm

  • Verteilung auf Bauteile und Jahreszeiten

    Darstellung des monatlichen Energiebedarfs

  • Anteilige Wärmeverluste der Bautechnik

    Anteilige Wärmeverluste der Bautechnik
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